Artikel 4 - Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (VersRücklGuDRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften


Artikel 4 ändert mWv. 11. Januar 2017 BeamtVGÄndG Artikel 17

Artikel 17 des Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften vom 18. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2218), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1815) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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