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Eingangsformel - Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (4. IRGÄndG k.a.Abk.)

Eingangsformel *)



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (ABl. L 130 vom 1.5.2014, S. 1, L 143 vom 9.6.2015, S. 16).

 
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