- 1.
- In § 37 Absatz 1 Satz 2 werden nach den Wörtern „§ 2 Nummer 2" ein Komma und die Wörter „für die Teilnahme an einer fachspezifischen Qualifizierung nach § 38 der Bundeslaufbahnverordnung" eingefügt.
- 2.
- In § 38 Absatz 2 werden nach dem Wort „Bundeslaufbahnverordnung" die Wörter „in der bis zum 26. Januar 2017 geltenden Fassung" eingefügt.
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626