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Synopse aller Änderungen des Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung am 16.06.2017

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 16. Juni 2017 durch Bekanntmachung der AtEntsorgGInkrB geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des AtEntsorgG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 16.06.2017 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 16.06.2017 geltenden Fassung
durch B. v. 16.06.2017 BGBl. I S. 1676
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 10 Inkrafttreten


Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt oder verbindlich mitteilt, dass eine solche Genehmigung nicht erforderlich ist; das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)

(Text alte Fassung)


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*) Anm. d. Red.: siehe auch Artikel 5 Abs. 2 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze

(Text neue Fassung)


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*) Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 16. Juni 2017 (BGBl. I S. 1676) ist das Gesetz am 16. Juni 2017 in Kraft getreten.


 
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