Eingangsformel - Verordnung zur Anpassung der Mindestversicherungssummen des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVSumAnpV 2017 k.a.Abk.)

V. v. 06.02.2017 BGBl. I S. 147 (Nr. 6); Geltung ab 11.06.2016
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Eingangsformel



Auf Grund des § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBl. I S. 213), der zuletzt durch Artikel 493 Nummer 1 Buchstabe b der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:



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