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Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (2. PassVuAufenthVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Passverordnung


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. März 2017 PassV § 15, § 18, Anlage 1, Anlage 1a, Anlage 2, Anlage 4, Anlage 5, Anlage 11

Die Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. März 2015 (BGBl. I S. 218) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 15 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a wird die Angabe „59 Euro" durch die Angabe „60 Euro" ersetzt.

2.
Dem § 18 Absatz 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) Geht ein Antrag auf Ausstellung eines Passes vor dem 1. März 2017 beim Passhersteller ein, kann der Pass auf Grundlage der bis zum 28. Februar 2017 geltenden Fassung dieser Verordnung ausgestellt werden."

3.
Anlage 1 erhält die aus Nummer 1 des Anhangs 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

4.
Anlage 1a erhält die aus Nummer 2 des Anhangs 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

5.
Anlage 2 erhält die aus Nummer 3 des Anhangs 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

6.
Anlage 4 erhält die aus Nummer 4 des Anhangs 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

7.
Anlage 5 erhält die aus Nummer 5 des Anhangs 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

8.
Anlage 11 erhält die aus Nummer 6 des Anhangs 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.



 

Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. PassVuAufenthVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. PassVuAufenthVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anhang 1 2. PassVuAufenthVÄndV zu Artikel 1 Nummer 3 bis 8
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
V. v. 15.10.2020 BGBl. I S. 2199
Artikel 1 2. PassVuaÄndV Änderung der Passverordnung
... 7 Absatz 1 Nummer 3 der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Februar 2017 (BGBl. I S. 162 ) geändert worden ist, wird ...