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Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (2. PassVuAufenthVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Aufenthaltsverordnung


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. März 2017 AufenthV § 80, Anlage D4c, Anlage D7a, Anlage D8a

Die Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3074) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 80 wie folgt gefasst:

„§ 80 Übergangsregelung für die Verwendung von Mustern".

2.
§ 80 wird wie folgt gefasst:

„§ 80 Übergangsregelung für die Verwendung von Mustern

Geht ein Antrag auf Ausstellung eines Passersatzpapiers vor dem 1. März 2017 beim Dokumentenhersteller ein, kann das Passersatzpapier auf Grundlage der bis zum 28. Februar 2017 geltenden Fassung dieser Verordnung ausgestellt werden."

3.
Anlage D4c erhält die aus Nummer 1 des Anhangs 2 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

4.
Anlage D7a erhält die aus Nummer 2 des Anhangs 2 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

5.
Anlage D8a erhält die aus Nummer 3 des Anhangs 2 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.



 

Zitierungen von Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. PassVuAufenthVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. PassVuAufenthVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anhang 2 2. PassVuAufenthVÄndV zu Artikel 2 Nummer 3 bis 5
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 83 SchriftVG Änderung der Aufenthaltsverordnung
... vor Nummer 1 der Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. Februar 2017 (BGBl. I S. 162 ) geändert worden ist, werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter ...