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Artikel 2 - Erstes Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (1. LuftSiGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Bundespolizeigesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 4. März 2017 BPolG § 4

§ 4 des Bundespolizeigesetzes vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1818) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
§ 4 Luftsicherheit

Der Bundespolizei obliegt der Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs nach den §§ 3, 5, 9 Absatz 1a und § 10a Absatz 2 des Luftsicherheitsgesetzes, soweit diese Aufgaben nach § 16 Absatz 3a und 3b des Luftsicherheitsgesetzes in bundeseigener Verwaltung ausgeführt werden. In den Fällen des § 16 Absatz 3b des Luftsicherheitsgesetzes gilt dies nur, soweit ihr die Aufgaben durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern übertragen worden sind."



 

Zitierungen von Artikel 2 Erstes Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 1. LuftSiGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. LuftSiGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Bundesarchivrechts
G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 410
Artikel 5 BArchRNG Folgeänderungen
... Absatz 9 des Bundespolizeigesetzes vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Februar 2017 (BGBl. I S. 298 ) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 3" durch die Wörter ...