Artikel 4 - Erstes Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (1. LuftSiGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Luftverkehrsgesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 4. März 2017 LuftVG § 26a (neu)

Das Luftverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Februar 2017 (BGBl. 2017 II S. 74) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Nach § 26 wird folgender § 26a eingefügt:

 
§ 26a

(1) Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine erhebliche Gefährdung der Betriebssicherheit von Luftfahrzeugen kann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für in § 1a Absatz 1 genannte Luftfahrzeuge auch außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland für alle oder bestimmte Beförderungsarten ein Einflug-, Überflug- oder Startverbot verhängen, soweit keine völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Das Verbot kann ungeachtet einer Erlaubnis oder einer Erlaubnisfreiheit nach § 2 Absatz 7 verhängt werden.

(2) Das Verbot ist auf das erforderliche Maß zu beschränken, zeitlich zu befristen und kann bei Fortbestehen der Gefährdungslage nach Absatz 1 Satz 1 im erforderlichen Umfang, auch mehrfach, verlängert werden. Eine Kombination mehrerer Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 1 ist möglich.

(3) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Anordnung nach Absatz 1 Satz 1 haben keine aufschiebende Wirkung.

(4) Verfügungen nach Absatz 1 werden auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlicht und als „Notice to Airmen (NOTAM)" in englischer Sprache bekannt gemacht."

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Zitierungen von Artikel 4 Erstes Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 1. LuftSiGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. LuftSiGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
G. v. 29.05.2017 BGBl. I S. 1298, 2018 I 471
Artikel 11 UmwRGuaÄndG 2017 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Februar 2017 (BGBl. I S. 298 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 6 Absatz 7 wird ...


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