Artikel 4 - Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften (4. BinSchUOuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 02.03.2017 BGBl. I S. 330 (Nr. 10); Geltung ab 09.03.2017
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Artikel 4 Inkrafttreten


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. März 2017.

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Zitierungen von Artikel 4 Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 4. BinSchUOuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. BinSchUOuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 1 4. BinSchUOuaÄndV Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
... 1 und § 11.12 Nummer 9, § 14a.02 Nummer 5 Satz 4 oder Nummer 9 Satz 2 oder in Anhang XII Artikel 4 § 8a.03 Nummer 2 genannten Unterlagen an Bord befinden,". bb) Nummer 8 wird ...


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