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Artikel 3 - Gesetz zur Einbeziehung der Bundespolizei in den Anwendungsbereich des Bundesgebührengesetzes (BPolBGebGEG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2019 VwVG § 19

Dem § 19 des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 201-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2591) geändert worden ist, wird folgender Absatz 3 angefügt:

 
„(3) Soweit die Bundespolizei nach diesem Gesetz tätig wird, werden Gebühren und Auslagen nach dem Bundesgebührengesetz erhoben."

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Einbeziehung der Bundespolizei in den Anwendungsbereich des Bundesgebührengesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BPolBGebGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPolBGebGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 BPolBGebGEG Inkrafttreten
... vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 2 bis 6 treten am 1. Oktober 2019 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2094
Artikel 1 VwVSaAVG Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes
... Teil III, Gliederungsnummer 201-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 417 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 5 werden die ...