Artikel 2 - Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (3. FZVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Weitere Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 20. Mai 2018 FZV § 34

In § 34 Absatz 2 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, werden im einleitenden Satzteil die Wörter „, soweit sie von den zur Durchführung von Hauptuntersuchungen nach § 29 berechtigten Personen übermittelt worden sind" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 2 Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 3. FZVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. FZVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 3. FZVuaÄndV Inkrafttreten
...  (2) Artikel 6 Nummer 2 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Die Artikel 2 und 4 treten am 20. Mai 2018 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
V. v. 31.07.2017 BGBl. I S. 3090
Artikel 1 2. FZVuGebOStÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 23. März 2017 (BGBl. I S. 522 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...


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