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Artikel 12 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)

Artikel 12 Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes


Artikel 12 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 5. April 2017 LAP-mDVerfSchV § 24, § 25, § 34, § 36

(2030-7-4-1)

Die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes vom 15. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2652), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 24 Absatz 6 Satz 2 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.

2.
§ 25 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden nach dem Wort „schriftliche" die Wörter „oder elektronische" eingefügt.

b)
In Absatz 2 Satz 3 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.

3.
In § 34 Absatz 6 Satz 2 werden die Wörter „und unterschreiben die Niederschrift" gestrichen.

4.
In § 36 Absatz 5 wird das Wort „unterschreiben" durch das Wort „bestätigen" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 12 Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 SchriftVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchriftVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst und den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes (MDBNDVerfSchVDV)
Artikel 1 V. v. 09.08.2019 BGBl. I S. 1221; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 15.12.2022 BGBl. I S. 2865
§ 70 MDBNDVerfSchVDV Übergangsvorschriften
... Dienst im Verfassungsschutz des Bundes vom 15. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2652), die zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626 ) geändert worden ist, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst und den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes sowie zur Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
V. v. 09.08.2019 BGBl. I S. 1221
Artikel 3 MDBNDVerfSchVDVEV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Dienst im Verfassungsschutz des Bundes vom 15. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2652), die zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626 ) geändert worden ...