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Artikel 75 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)

Artikel 75 Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas"


Artikel 75 ändert mWv. 5. April 2017 JudDenkmStiftG § 5

(224-16)

In § 5 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Errichtung einer „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas" vom 17. März 2000 (BGBl. I S. 212), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2009 (BGBl. I S. 1686) geändert worden ist, werden nach dem Wort „schriftliche" die Wörter „oder elektronische" eingefügt.

 
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