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Artikel 96 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)

Artikel 96 Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit


Artikel 96 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 5. April 2017 VSVgV § 9, § 14, § 29, § 33, § 36

(703-5-3)

Die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit vom 12. Juli 2012 (BGBl. I S. 1509), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 9 Absatz 5 Satz 2 wird das Wort „schriftlich" durch die Wörter „in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs" ersetzt.

2.
§ 14 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 3 Satz 2 wird das Wort „schriftlich" durch die Wörter „in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs" ersetzt.

b)
In Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe a werden die Wörter „befragen die Auftraggeber schriftlich" durch die Wörter „konsultieren die Auftraggeber" und die Wörter „ob sie" durch das Wort „die" ersetzt.

3.
In § 29 Absatz 1 und § 33 Absatz 1 Satz 1 wird jeweils das Wort „schriftlich" gestrichen.

4.
In § 36 Absatz 2 werden die Wörter „schriftlichen Antrags" durch die Wörter „Antrags in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 96 Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 96 SchriftVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchriftVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

eIDAS-Durchführungsgesetz
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2745
Artikel 7 eIDASDG Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit
... Verteidigung und Sicherheit vom 12. Juli 2012 (BGBl. I S. 1509), die zuletzt durch Artikel 96 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 19 Absatz 5 Satz 2 ...