Artikel 100 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)

Artikel 100 Änderung der Gashochdruckleitungsverordnung


Artikel 100 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 5. April 2017 GasHDrLtgV § 11, § 18

(7102-50)

Die Gashochdruckleitungsverordnung vom 18. Mai 2011 (BGBl. I S. 928), die zuletzt durch Artikel 281 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 11 Absatz 1 werden nach dem Wort „schriftlichen" die Wörter „oder elektronischen" eingefügt.

2.
In § 18 Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 100 Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 100 SchriftVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchriftVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 24 EnLABG Änderung der Gashochdruckleitungsverordnung
... 3 Satz 3 der Gashochdruckleitungsverordnung vom 18. Mai 2011 (BGBl. I S. 928), die zuletzt durch Artikel 100 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626 ) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 43 Satz 1 Nummer 2" durch die ...


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