Artikel 139 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)

Artikel 139 Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung


Artikel 139 ändert mWv. 5. April 2017 BmTierSSchV § 21, § 40

(7831-10)

Die Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. April 2005 (BGBl. I S. 997), die zuletzt durch Artikel 9 der Verordnung vom 3. Mai 2016 (BGBl. I S. 1057) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 21 Absatz 2 werden nach dem Wort „schriftliche" die Wörter „oder elektronische" eingefügt.

2.
In § 40 Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „in elektronischer Form" durch das Wort „elektronisch" ersetzt.



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