Artikel 165 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (SchriftVG k.a.Abk.)

Artikel 165 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 165 ändert mWv. 5. April 2017 SGB IX § 6a, § 10, § 13, § 87

(860-9)

In § 6a Satz 3, § 10 Absatz 1 Satz 1, § 13 Absatz 2 Nummer 3 sowie § 87 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001, BGBl. I S. 1046, 1047), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) geändert worden ist, werden jeweils nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder elektronisch" eingefügt.



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