Artikel 4 - Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/99/EU und zur Änderung und Anpassung weiterer immissionsschutzrechtlicher Verordnungen (RL2014/99/EU-UV k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie


Artikel 4 ändert mWv. 5. April 2017 25. BImSchV § 7

In § 7 Nummer 3 der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2014 (BGBl. I S. 1316) werden nach dem Wort „Absatz" die Wörter „1 oder Absatz" eingefügt.



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