Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung (2. AnzVÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 03.04.2017 BGBl. I S. 793 (Nr. 19); Geltung ab 08.12.2016
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 8. Dezember 2016 2. AnzVÄndV Artikel 1, AnzV § 7

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung vom 5. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2796) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c ist die Angabe „§ 24 Abs. 1 Nr. 1" durch die Angabe „§ 24 Abs. 1a Nr. 1" und sind die Wörter „§ 24 Absatz 1 Nummer 1" durch die Wörter „§ 24 Absatz 1a Nummer 1" zu ersetzen.

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Schlussformel



Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag B. Höpfner



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