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Artikel 2 - Einundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (51. StGBÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 19. April 2017 StPO § 100a

§ 100a Absatz 2 Nummer 1 der Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. März 2017 (BGBl. I S. 386) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nach Buchstabe o wird folgender Buchstabe p eingefügt:

„p)
Sportwettbetrug und Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben unter den in § 265e Satz 2 genannten Voraussetzungen,".

2.
Die bisherigen Buchstaben p bis t werden die Buchstaben q bis u.

 
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Zitierungen von Artikel 2 Einundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 51. StGBÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 51. StGBÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 51. StGBÄndG Einschränkung eines Grundrechts
...  Artikel 2 dieses Gesetzes wird das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 3 VermAbschRÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 01.07.2017)
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. April 2017 (BGBl. I S. 815 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...