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Erste Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung (1. FeVAusnV3ÄndV k.a.Abk.)

V. v. 30.03.2017 BGBl. I S. 827 (Nr. 20); Geltung ab 19.04.2017
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Eingangsformel





Artikel 1


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 19. April 2017 3. FeVAusnV § 1, Anlage

Die Dritte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 22. April 2013 (BGBl. I S. 940) wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 1 erster Halbsatz werden nach dem Wort „für" die Wörter „das Land Brandenburg," eingefügt.

2.
In der Anlage wird in der vierten Zeile nach den Wörtern „der Länder" das Wort „Brandenburg," eingefügt.


Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. April 2017.


Schlussformel



Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur

A. Dobrindt

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