Artikel 2 - Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Pflanzenbeschauverordnung (13. PflBeschauVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 03.05.2017 BAnz AT 04.05.2017 V1; Geltung ab 05.05.2017 bis 04.11.2017
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Artikel 2


Artikel 2 ändert mWv. 5. November 2017 PflBeschauV § 1b, § 15

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Die Pflanzenbeschauverordnung gilt mit Ablauf des 4. November 2017 an wieder in ihrer am 4. Mai 2017 maßgebenden Fassung, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. Mai 2017.



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