§ 17 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Mühlen- und Getreidewirtschaft und zur Verfahrenstechnologin Mühlen- und Getreidewirtschaft (MühGetreiWiTechAusbV)

V. v. 03.05.2017 BGBl. I S. 1002 (Nr. 24)
Geltung ab 01.08.2017; FNA: 806-22-1-113 Berufliche Bildung

§ 17 Prüfungsbereiche von Teil 2



Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Agrarlager in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Rohstoffe und Saatgut,

2.
Anwenden und Abgeben von Pflanzenschutzmitteln,

3.
Lagerungstechniken sowie

4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.



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