Zitierungen von § 13 SpFV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 SpFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SpFV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 SpFV Ruhen der Fahrerlaubnis
... des § 3 Absatz 2, § 4 Absatz 2 und § 5 Absatz 1 Satz 2 die Voraussetzungen des § 13 Absatz 1 vorliegen. Sie kann das befristete Ruhen der Fahrerlaubnis nach Maßgabe der ... der Länder, im Falle des Absatzes 3 auch der ausstellenden Behörde mit. § 13 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. (7) Ein nach anderen Vorschriften angeordnetes Verbot, Fahrzeuge auf ...
§ 15 SpFV Sicherstellung von Befähigungszeugnissen
... Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass eine Erlaubnis entzogen ( § 13 ) oder das Ruhen der Erlaubnis angeordnet (§ 14) wird, so kann der Sportbootführerschein ... ein vorläufig sichergestelltes Befähigungszeugnis ist der für die Entscheidung nach § 13 oder nach § 14 zuständigen Behörde von dem Sicherstellenden zur amtlichen ...
§ 16 SpFV Zuständige Stellen (vom 01.10.2021)
... Richtlinien wahrzunehmen. (3) Über die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 13 oder die Anordnung des Ruhens der Fahrerlaubnis nach § 14 entscheidet die Generaldirektion ...
§ 18 SpFV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.10.2021)
... nach § 6 Absatz 4 Satz 1 oder 3 zuwiderhandelt, 3. entgegen § 11 Satz 3 oder § 13 Absatz 4 Satz 2 einen dort genannten Sportbootführerschein nicht oder nicht rechtzeitig abgibt, 4. ...
 
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Zitat in folgenden Normen

BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 22.11.2023 BGBl. 2023 II Nr. 321
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.12.2023)
... der Fahrerlaubnis oder des Befähigungsnachweises (See und Binnen) § 13 Absatz 1 SpFV 768 50 Anordnung des Ruhens der Fahr- erlaubnis (See ...

Sportseeschifferscheinverordnung
neugefasst durch B. v. 03.03.1998 BGBl. I S. 394; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 03.03.2020 BGBl. I S. 412
§ 13 SportSeeSchV Rücknahme und Entzug (vom 10.05.2017)
... Wird eine Fahrerlaubnis für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen nach § 13 Absatz 1 oder 2 der Sportbootführerscheinverordnung entzogen, so ist gleichzeitig ein Sportküstenschifferschein, ein Sportseeschifferschein und ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich
V. v. 03.05.2017 BGBl. I S. 1016, 4043
Artikel 7 2. SpBootRÄndV Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung (vom 10.05.2017)
... durch die Wörter „für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen nach § 13 Absatz 1 oder 2 der Sportbootführerscheinverordnung " ersetzt. b) In Absatz 1a werden die Wörter „nach § 8a der ...


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