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Artikel 7 - Zweite Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich (2. SpBootRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 03.05.2017 BGBl. I S. 1016, 4043 (Nr. 24); Geltung ab 10.05.2017, abweichend siehe Artikel 8
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Artikel 7 Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung


Artikel 7 hat 1 frühere Fassung, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 10. Mai 2017 SportSeeSchV § 1, § 5, § 6, § 12, § 13

Die Sportseeschifferscheinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1998 (BGBl. I S. 394), die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 125 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 3a Satz 2, § 5 Absatz 1 Nummer 3, § 6 Absatz 4 werden die Wörter „Sportbootführerschein-See" durch die Wörter „Sportbootführerschein für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen" ersetzt.

2.
§ 6 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 werden jeweils die Wörter „Sportbootführerscheins-See" durch die Wörter „Sportbootführerscheins für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen" und die Wörter „Sportbootführerscheinverordnung-See" durch das Wort „Sportbootführerscheinverordnung" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c werden die Wörter „Sportbootführerscheins-See" durch die Wörter „Sportbootführerscheins für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen" ersetzt.

3.
In § 12 Absatz 6 Satz 1 werden die Wörter „Sportbootführerscheins-See" durch die Wörter „Sportbootführerscheins für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen" ersetzt.

4.
§ 13 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „nach § 8 Abs. 2 Sportbootführerscheinverordnung-See" durch die Wörter „für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen nach § 13 Absatz 1 oder 2 der Sportbootführerscheinverordnung" ersetzt.

b)
In Absatz 1a werden die Wörter „nach § 8a der Sportbootführerscheinverordnung-See" durch die Wörter „nach § 14 Absatz 1 der Sportbootführerscheinverordnung" ersetzt.





 

Frühere Fassungen von Artikel 7 Zweite Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 10.05.2017 (29.12.2017)Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich
vom 22.12.2017 BGBl. I S. 4043

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 7 Zweite Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 2. SpBootRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. SpBootRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich
B. v. 22.12.2017 BGBl. I S. 4043
Berichtigung 2. SpBootRÄndVBer
... durch das Wort „Deuteranomalie" zu ersetzen. 2. In Artikel 7 Nummer 1 sind die Wörter „§ 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3" durch die Wörter ...

Neunzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
V. v. 03.03.2020 BGBl. I S. 412
Artikel 5 19. SchSAV Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1998 (BGBl. I S. 394), die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 3. Mai 2017 (BGBl. I S. 1016 , 4043) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: In § 4a Absatz 2 ...