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Synopse aller Änderungen des StandAG am 28.09.2023

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 28. September 2023 durch Artikel 8 des ROGÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des StandAG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

StandAG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.09.2023 geltenden Fassung
StandAG n.F. (neue Fassung)
in der am 28.09.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 8 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
(Textabschnitt unverändert)

§ 20 Standortentscheidung


(1) 1 Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat den Standortvorschlag in Form eines Gesetzentwurfs vor. 2 Zu den von der Bundesregierung ergänzend vorzulegenden, für die Bewertung des Standortes erforderlichen Unterlagen gehören insbesondere ein zusammenfassender Bericht über die Ergebnisse des Standortauswahlverfahrens und die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens einschließlich der Beratungsergebnisse des Nationalen Begleitgremiums.

(2) Über die Annahme des Standortvorschlags wird durch Bundesgesetz entschieden.

(3) 1 Die Standortentscheidung nach Absatz 2 ist für das anschließende Genehmigungsverfahren nach § 9b Absatz 1a des Atomgesetzes für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung des Endlagers verbindlich. 2 Auf der Grundlage dieser Entscheidung ist die Eignung des Vorhabens im Genehmigungsverfahren vollumfänglich zu prüfen.

(Text alte Fassung)

(4) Abweichend von § 15 Absatz 1 des Raumordnungsgesetzes in Verbindung mit § 1 Satz 3 Nummer 16 der Raumordnungsverordnung und anderen raumordnungsrechtlichen Vorschriften findet ein Raumordnungsverfahren für die Errichtung des Endlagers nicht statt.

(Text neue Fassung)

(4) Abweichend von § 15 Absatz 1 des Raumordnungsgesetzes in Verbindung mit § 1 Satz 1 Nummer 16 der Raumordnungsverordnung und anderen raumordnungsrechtlichen Vorschriften findet eine Raumverträglichkeitsprüfung für die Errichtung des Endlagers nicht statt.