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Synopse aller Änderungen des Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze am 16.06.2017

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 16. Juni 2017 durch Bekanntmachung der AtEntsorgGInkrB geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des StandAFG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 16.06.2017 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 16.06.2017 geltenden Fassung
durch B. v. 16.06.2017 BGBl. I S. 1676
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(1) Artikel 1 § 21 Absatz 2 Satz 3 bis 5 tritt drei Monate nach Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.

(Text alte Fassung) nächste Änderung

(2) Artikel 4 Absatz 2 und 3 tritt gleichzeitig mit dem Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung in Kraft.

(Text neue Fassung)

(2) Artikel 4 Absatz 2 und 3 tritt gleichzeitig mit dem Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung in Kraft. *)

(3) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Standortauswahlgesetz vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2553), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Januar 2017 (BGBl. I S. 114) geändert worden ist, außer Kraft.

vorherige Änderung

 



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*) Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 16. Juni 2017 (BGBl. I S. 1676) ist das Gesetz am 16. Juni 2017 in Kraft getreten.


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