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Artikel 13 - Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (AnwBerRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 13 Änderung des Patentgesetzes


Artikel 13 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. Mai 2017 PatG § 25

§ 25 des Patentgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1980 (BGBl. 1981 I S. 1), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 558) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 werden nach den Wörtern „wenn er" die Wörter „im Inland" gestrichen und werden nach dem Wort „Strafanträgen" die Wörter „befugt und" eingefügt.

2.
Absatz 2 wird aufgehoben.

3.
Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden die Absätze 2 und 3.



 

Zitierungen von Artikel 13 Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 AnwBerRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AnwBerRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541, 2019 I S. 162
Artikel 9 ReRaG Änderung des Patentgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1980 (BGBl. 1981 I S. 1), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 12. Mai 2017 (BGBl. I S. 1121 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 31 Absatz 3b ...