§ 1 SokaSiG Berufsbildung im Baugewerbe ... Mit Ausnahme der §§ 6 , 10, 12, 13, 14 Absatz 2 und des § 15 gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrags über die ... im Baugewerbe vom 29. Januar 1987 in der aus der Anlage 2 ersichtlichen Fassung mit Ausnahme der §§ 6 , 10, 12, 13, 14 Absatz 2 und des § 15 in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und ... im Baugewerbe vom 29. Januar 1987 in der aus der Anlage 3 ersichtlichen Fassung mit Ausnahme der §§ 6 , 10, 12, 13, 14 Absatz 2 und des § 15 in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und ... im Baugewerbe vom 29. Januar 1987 in der aus der Anlage 4 ersichtlichen Fassung mit Ausnahme der §§ 6 , 10, 12, 13, 14 Absatz 2 und des § 15 in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und ... im Baugewerbe vom 29. Januar 1987 in der aus der Anlage 5 ersichtlichen Fassung mit Ausnahme der §§ 6 , 10, 12, 13, 14 Absatz 2 und des § 15 in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und ... im Baugewerbe vom 29. Januar 1987 in der aus der Anlage 6 ersichtlichen Fassung mit Ausnahme der §§ 6 , 10, 12, 13, 14 Absatz 2 und des § 15 in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und ... im Baugewerbe vom 29. Januar 1987 in der aus der Anlage 7 ersichtlichen Fassung mit Ausnahme der §§ 6 , 10, 12, 13, 14 Absatz 2 und des § 15 in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und ...
§ 10 SokaSiG Anwendungsbereich ... Die tarifvertraglichen Rechtsnormen, auf die in den §§ 1 bis 8 verwiesen wird, gelten nicht für Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen, ... Maßgaben der Anlage 37 erfüllen. (2) Arbeitnehmer im Sinne der §§ 1 bis 8 sind die unter den persönlichen Geltungsbereich des jeweiligen Tarifvertrags fallenden ...