Artikel 5 - Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes, des Fahrpersonalgesetzes, des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern, des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes (GüKGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderungen des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. Mai 2017 KBAG § 2

In § 2 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe d des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9230-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. November 2016 (BGBl. I S. 2722) geändert worden ist, wird das Wort „Kontrollgerätekartenregisters" durch das Wort „Fahrtenschreiberkartenregisters" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes, des Fahrpersonalgesetzes, des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern, des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 GüKGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GüKGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
G. v. 05.12.2019 BGBl. I S. 2008
Artikel 3a StVGuaÄndG Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes
... Teil III, Gliederungsnummer 9230-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 16. Mai 2017 (BGBl. I S. 1214 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Der Nummer 2 wird folgender ...


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