Artikel 10 - Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts (MuSchRNG k.a.Abk.)

Artikel 10 Inkrafttreten; Außerkrafttreten


Artikel 10 ändert mWv. 1. Januar 2019 MuSchG mWv. 1. Januar 2018 MuSchG MuSchArbV

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 am 1. Januar 2018 in Kraft. Die Artikel 7 bis 9 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 1 § 32 Absatz 1 Nummer 6 des Mutterschutzgesetzes tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

(2) Das Mutterschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 2002 (BGBl. I S. 2318), das zuletzt durch Artikel 8 dieses Gesetzes geändert worden ist, tritt am 1. Januar 2018 außer Kraft.

(3) Die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782), die zuletzt durch Artikel 9 dieses Gesetzes geändert worden ist, tritt am 1. Januar 2018 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Mai 2017.



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