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Artikel 3 - Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben (UmwRGuaÄndG 2017 k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 2. Juni 2017 BImSchG § 10, § 19, § 23b

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 55 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 10 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 4 werden nach dem Wort „erheben" ein Semikolon und die Wörter „bei Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie gilt eine Frist von einem Monat" eingefügt.

bb)
In Satz 5 werden nach dem Wort „sind" die Wörter „für das Genehmigungsverfahren" eingefügt.

b)
Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt:

„(3a) Nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Vereinigungen sollen die zuständige Behörde in einer dem Umweltschutz dienenden Weise unterstützen."

2.
In § 19 Absatz 2 werden die Wörter „§ 10 Absatz 2, 3, 4, 6, 7 Satz 2 und 3" durch die Wörter „§ 10 Absatz 2, 3, 3a, 4, 6, 7 Satz 2 und 3" ersetzt.

3.
§ 23b Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 3 werden die Wörter „§ 10 Absatz 3 Satz 4" durch die Wörter „§ 10 Absatz 3 Satz 4 erster Halbsatz" ersetzt.

b)
Nach Satz 3 wird folgender Satz eingefügt:

§ 10 Absatz 3 Satz 5 und Absatz 3a gilt entsprechend."

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 UmwRGuaÄndG 2017 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UmwRGuaÄndG 2017 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser, zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2771
Artikel 3 WHGuaÄndG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 16a Satz 1 wird ...