§ 20 - Dritte Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (3. LuftPersVDV k.a.Abk.)

V. v. 30.05.2017 BAnz AT 06.06.2017 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 154
Geltung ab 07.06.2017; FNA: 96-1-18-4 Luftverkehr
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§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Dritte Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal vom 3. Dezember 2010 (BAnz. S. 4086) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 6. Juni 2017.



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