Artikel 1 Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBerichtigung des Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes
B. v. 25.03.2019 BGBl. I S. 400
Berichtigung BKA-NSGB ... Artikel 1 des Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1354) ist wie folgt zu berichtigen: 1. In § 78 Absatz ...
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