Artikel 8 - Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes (BKA-NSG k.a.Abk.)

G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354, 2019 BGBl. I S. 400 (Nr. 33)
Geltung ab 25.05.2018, abweichend siehe Artikel 13
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Artikel 8 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität


Artikel 8 ändert mWv. 25. Mai 2018 DatAustUSAG § 3

In § 3 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität vom 11. September 2009 (BGBl. I S. 2998; 2012 II S. 499) wird die Angabe „§ 14" durch die Angabe „§ 27" ersetzt.



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