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Artikel 2 - Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (5. IRGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1414 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
Inkrafttreten wird noch bekanntgegeben
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Artikel 2 Inkrafttreten


Artikel 2 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Übereinkommen vom 28. Juni 2006 zwischen der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über das Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Island und Norwegen (ABl. L 292 vom 21.10.2006, S. 2) in Kraft tritt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)


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*)
Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 2. Dezember 2019 (BGBl. I S. 1999) trat das Gesetz am 1. November 2019 in Kraft.





 

Frühere Fassungen von Artikel 2 Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 06.12.2019Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
vom 02.12.2019 BGBl. I S. 1999

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 2 Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 5. IRGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. IRGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
B. v. 02.12.2019 BGBl. I S. 1999
Bekanntmachung 5. IRGÄndGBek
...  Artikel 2 Satz 2 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1414) wird hiermit bekannt gemacht, dass das Gesetz nach seinem ... vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1414) wird hiermit bekannt gemacht, dass das Gesetz nach seinem Artikel 2 Satz 1 mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens vom 28. Juni 2006 zwischen der Europäischen ...