In
Artikel 1 Nummer 17 treten die
§§ 33a bis 33f und
33h unter Ausnahme von
§ 33c Absatz 5 mit Wirkung vom 27. Dezember 2016 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. Juni 2017.