Eingangsformel - Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (15. AtGÄndG k.a.Abk.)

Eingangsformel *)



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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*)
Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie des Rates 2014/87/EURATOM vom 8. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/71/EURATOM über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen (ABl. L 219 vom 25.7.2014, S. 42) sowie der Umsetzung des Artikels 69 der Richtlinie 2013/59/EURATOM des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/EURATOM, 90/641/EURATOM, 96/29/EURATOM, 97/43/EURATOM und 2003/122/EURATOM (ABl. L 13 vom 17.1.2014, S. 1).



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