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Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (2. BImSchV18ÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 48b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise unter Wahrung der Rechte des Bundestages:

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