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Artikel 6 - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren (InsVEU/2015/848-DG k.a.Abk.)

Artikel 6 Weitere Änderung des Gerichtskostengesetzes


Artikel 6 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 21. April 2018 GKG § 23, Anlage 1

Das Gerichtskostengesetz, das zuletzt durch Artikel 4 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 23 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 6 eingefügt:

„(6) Die Kosten des Koordinationsverfahrens trägt der Schuldner, der die Einleitung des Verfahrens beantragt hat. Dieser Schuldner trägt die Kosten auch, wenn der Antrag von dem Insolvenzverwalter, dem vorläufigen Insolvenzverwalter, dem Gläubigerausschuss oder dem vorläufigen Gläubigerausschuss gestellt wird."

b)
Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7.

2.
Die Anlage 1 (Kostenverzeichnis) wird wie folgt geändert:

a)
In der Gliederung wird die Angabe zu Teil 2 Hauptabschnitt 3 Abschnitt 7 durch die folgenden Angaben ersetzt:

„Abschnitt 7 Koordinationsverfahren

Abschnitt 8 Beschwerden".

b)
Nach Nummer 2362 wird folgender Abschnitt 7 eingefügt:

Nr.GebührentatbestandGebühr oder
Satz der
Gebühr nach
§ 34 GKG
„Abschnitt 7 Koordinationsverfahren
2370Verfahren im Allgemeinen 500,00 €
2371In dem Verfahren wird ein Koordinationsplan zur Be-
stätigung vorgelegt:
Die Gebühr 2370 beträgt
1.000,00 €".


 
c)
Der bisherige Abschnitt 7 wird Abschnitt 8.

d)
Die bisherigen Nummern 2370 bis 2373 werden die Nummern 2380 bis 2383.

e)
Die bisherige Nummer 2374 wird Nummer 2384 und im Gebührentatbestand wird die Angabe „2373" durch die Angabe „2383" ersetzt.

f)
Die bisherigen Nummern 2375 und 2376 werden die Nummern 2385 und 2386.

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Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 InsVEU/2015/848-DG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InsVEU/2015/848-DG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 InsVEU/2015/848-DG Inkrafttreten
... des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung am 21. April 2018 in Kraft, gleichzeitig tritt Artikel 6 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 24 2. FiMaNoG Folgeänderungen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2014 (BGBl. I S. 154), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juni 2017 (BGBl. I S. 1476) geändert worden ist, wird die Angabe ...