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Zitierungen von § 2 KDAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 KDAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KDAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 KDAV Personenbasiertes Ersuchen
... Ein personenbasiertes Ersuchen muss neben den Angaben nach § 2 Absatz 1 in der Regel folgende Angaben enthalten: 1. den Namen, und zwar a) bei ...
§ 4 KDAV Nummernbasiertes Ersuchen
... nummernbasiertes Ersuchen muss neben den Angaben nach § 2 Absatz 1 die vollständige Rufnummer enthalten. Die Rufnummer muss mit vorangestellter ...
§ 5 KDAV Anschriftenbasiertes Ersuchen
... ein anschriftenbasiertes Ersuchen erfolgen. Das Ersuchen muss neben den Angaben nach § 2 Absatz 1 folgende zusätzliche Angaben enthalten: 1. die Straße und die Hausnummer ...
§ 6 KDAV Abfrage der Daten
... Die Bundesnetzagentur übernimmt aus dem Ersuchen die Daten ohne die Angaben nach § 2 Absatz 1 und leitet die Daten unverzüglich an die in Betracht kommenden Verpflichteten weiter. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858, 2022 BGBl. I S. 1045
Artikel 46 TKMoG Änderung der Kundendatenauskunftsverordnung
... vom 14. Juni 2017 (BGBl. I S. 1667, 3343) wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 112 Absatz 2" durch die Angabe „§ 173 Absatz 4" ...