Artikel 1 - Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (GwGEG 2017 k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten


Artikel 1 ändert mWv. 26. Juni 2017 GwG

(gesamter Text siehe Geldwäschegesetz - GwG)



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