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Artikel 23 - Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (GwGEG 2017 k.a.Abk.)

Artikel 23 Änderung des Geldwäschegesetzes


Artikel 23 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 25. Mai 2018 GwG § 31

§ 31 Absatz 4 des Geldwäschegesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822) wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 1 werden die Wörter „§ 11 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit § 13 Absatz 1 und 3" durch die Wörter „§ 13 in Verbindung mit § 29 Absatz 1 und 2" ersetzt.

2.
In Satz 5 wird die Angabe „§ 11 Absatz 5" durch die Angabe „§ 29 Absatz 8" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 23 Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 23 GwGEG 2017 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GwGEG 2017 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 24 GwGEG 2017 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1693) geändert worden ist, außer Kraft. (2) Artikel 23 tritt am 25. Mai 2018 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze
G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1102
Artikel 10 EUProspVOAnpG Änderung des Geldwäschegesetzes
... Geldwäschegesetz vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822), das durch Artikel 23 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 1 Nummer ...