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Artikel 3 - Erstes Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes (1. EuropolGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut des Europol-Gesetzes in der vom 25. Mai 2018 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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