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§ 52 - Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2708; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 4110-4 Börsenvorschriften
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§ 52 Ausschluss der Anfechtung



Die Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses kann nicht auf eine Verletzung der Vorschriften dieses Abschnitts gestützt werden.



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Frühere Fassungen von § 52 WpHG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 03.01.2018Artikel 3 Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
vom 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
aktuell vorher 20.01.2007Artikel 1 Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
vom 05.01.2007 BGBl. I S. 10
aktuellvor 20.01.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 52 WpHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 WpHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte
G. v. 21.07.2010 BGBl. I S. 945; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
Artikel 1 WpMiVoG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... 4a Befugnisse zur Sicherung des Finanzsystems". b) Nach der Angabe zu § 30g werden die folgenden Angaben eingefügt: „Abschnitt 5b Leerverkäufe ... „§ 14, § 20a, § 30h oder § 30j" ersetzt. 5. Nach § 30g wird folgender Abschnitt 5b eingefügt: „Abschnitt 5b Leerverkäufe und ...

Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 1 TUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... an das Unternehmensregister § 30f Befreiung § 30g Ausschluss der Anfechtung". l) Die Angabe zur Überschrift des Abschnitts 11 ... Drittstaates und die Freistellung von Emittenten nach Absatz 1 zu erlassen. § 30g Ausschluss der Anfechtung Die Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses kann nicht ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 1 2. FiMaNoG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
...  c) Nach der Angabe zu § 51 wird folgende Angabe angefügt: „ § 52 Übergangsvorschrift für Verstöße gegen die §§ 38, 39". ... die Angabe „§ 1 Absatz 3" ersetzt. 12. Nach § 51 wird folgender § 52 angefügt: „§ 52 Übergangsvorschrift für Verstöße ... ersetzt. 12. Nach § 51 wird folgender § 52 angefügt: „ § 52 Übergangsvorschrift für Verstöße gegen die §§ 38, 39  ...
Artikel 3 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (vom 22.07.2017)
... das Unternehmensregister; Verordnungsermächtigung § 51 Befreiung § 52 Ausschluss der Anfechtung Abschnitt 8 Leerverkäufe und Geschäfte in ... Angabe „Nr." durch das Wort „Nummer" ersetzt. 54. § 30g wird § 52 . 55. Abschnitt 5b wird Abschnitt 8. 56. § 30h wird § 53 und wie ... 145a. Der bisherige § 51 wird § 136. 146. Der bisherige § 52 wird § 137 und die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 137 ...