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§ 116 - Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2708; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 4110-4 Börsenvorschriften
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§ 116 Zahlungsbericht; Verordnungsermächtigung



(1) 1Ein Unternehmen, das als Inlandsemittent Wertpapiere begibt, hat unter entsprechender Anwendung der §§ 341r bis 341v des Handelsgesetzbuchs einen Zahlungsbericht beziehungsweise Konzernzahlungsbericht zu erstellen und diesen spätestens sechs Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, wenn

1.
das Unternehmen oder eines seiner Tochterunternehmen im Sinne des § 341r Nummer 1 des Handelsgesetzbuchs in der mineralgewinnenden Industrie tätig ist oder Holzeinschlag in Primärwäldern im Sinne des § 341r Nummer 2 des Handelsgesetzbuchs betreibt und

2.
auf das Unternehmen § 341q des Handelsgesetzbuchs nicht anzuwenden ist.

2Im Falle eines Unternehmens im Sinne des Satzes 1 mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum treten anstelle der entsprechenden Anwendung der §§ 341s bis 341v des Handelsgesetzbuchs die in Umsetzung von Kapitel 10 der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (ABl. L 182 vom 29.6.2013, S. 19) erlassenen nationalen Rechtsvorschriften des Sitzstaats.

(2) 1Außerdem muss jedes Unternehmen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 spätestens sechs Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums und vor dem Zeitpunkt, zu dem der Zahlungsbericht oder Konzernzahlungsbericht erstmals der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, eine Bekanntmachung darüber veröffentlichen, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Zahlungsbericht oder Konzernzahlungsbericht zusätzlich zu seiner Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich ist. 2Das Unternehmen teilt die Bekanntmachung gleichzeitig mit ihrer Veröffentlichung der Bundesanstalt mit und übermittelt sie unverzüglich, jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung der das Unternehmensregister führenden Stelle zur Einstellung in das Unternehmensregister. 3Ein Unternehmen im Sinne von Satz 1 hat außerdem unverzüglich, jedoch nicht vor Veröffentlichung der Bekanntmachung nach Satz 2 den Zahlungsbericht oder Konzernzahlungsbericht an die das Unternehmensregister führende Stelle zur Einstellung in das Unternehmensregister zu übermitteln, es sei denn, die Übermittlung erfolgt nach § 8b Absatz 2 Nummer 4 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 des Handelsgesetzbuchs.

(3) 1Die Bundesanstalt kann ein Unternehmen zur Erklärung auffordern, ob es im Sinne des § 341r des Handelsgesetzbuchs in der mineralgewinnenden Industrie tätig ist oder Holzeinschlag in Primärwäldern betreibt, und eine angemessene Frist setzen. 2Die Aufforderung ist zu begründen. 3Gibt das Unternehmen innerhalb der Frist keine Erklärung ab, so wird vermutet, dass das Unternehmen in den Anwendungsbereich des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 fällt. 4Die Sätze 1 und 2 sind entsprechend anzuwenden, wenn die Bundesanstalt Anlass zur Annahme hat, dass ein Tochterunternehmen des Unternehmens in der mineralgewinnenden Industrie tätig ist oder Holzeinschlag in Primärwäldern betreibt.

(4) Das Bundesministerium der Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen erlassen über

1.
den Mindestinhalt, die Art, die Sprache, den Umfang und die Form der Veröffentlichung nach Absatz 2 Satz 1,

2.
den Mindestinhalt, die Art, die Sprache, den Umfang und die Form der Bekanntmachung nach Absatz 2 Satz 2,

3.
die Sprache, in der der Zahlungsbericht oder Konzernzahlungsbericht abzufassen ist, sowie den Zeitraum, für den der Zahlungsbericht oder Konzernzahlungsbericht im Unternehmensregister allgemein zugänglich bleiben muss, und den Zeitpunkt, zu dem er zu löschen ist.





 

Frühere Fassungen von § 116 WpHG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2022Artikel 14 Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
vom 05.07.2021 BGBl. I S. 3338
aktuell vorher 03.01.2018Artikel 3 Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
vom 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
aktuell vorher 25.06.2017Artikel 1 Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
vom 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
aktuell vorher 26.11.2015Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
vom 20.11.2015 BGBl. I S. 2029
aktuell vorher 20.01.2007Artikel 1 Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
vom 05.01.2007 BGBl. I S. 10
aktuellvor 20.01.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 116 WpHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 116 WpHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 120 WpHG Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2022)
... auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 115 Absatz 6 Nummer 3, m) § 116 Absatz 2 Satz 2 , auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 116 Absatz 4 Nummer 2 oder  ... 3, m) § 116 Absatz 2 Satz 2, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 116 Absatz 4 Nummer 2 oder n) § 118 Absatz 4 Satz 3 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, ... nach § 115 Absatz 6 Nummer 2, jeweils auch in Verbindung mit § 117, oder g) § 116 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 116 Absatz 4 Nummer 1 eine ... 117, oder g) § 116 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 116 Absatz 4 Nummer 1 eine Veröffentlichung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der ... 50 Absatz 1 Satz 2, § 51 Absatz 2, § 114 Absatz 1 Satz 3, § 115 Absatz 1 Satz 3, § 116 Absatz 2 Satz 2 oder § 118 Absatz 4 Satz 3 eine Information oder eine Bekanntmachung nicht oder nicht ... der Erklärung gemäß § 115 Absatz 2 Nummer 3 oder entgegen § 116 Absatz 2 Satz 3 einen Zahlungs- oder Konzernzahlungsbericht nicht, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
V. v. 02.11.2017 BGBl. I S. 3727
 
Zitat in folgenden Normen

Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)
V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4077; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Anlage FinDAGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 30.12.2023)
...  1.6 Befreiung von den Anforderungen der §§ 114 bis 117 WpHG (§ 118 Absatz 4 Satz 1 WpHG) nach Zeitaufwand  ...

Handelsgesetzbuch (HGB)
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 219; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 8b HGB Unternehmensregister (vom 01.01.2024)
... 1, den §§ 41, 46 Absatz 2, den §§ 50, 51 Absatz 2, § 114 Absatz 1 bis § 116 Absatz 2 , den §§ 117, 118 Absatz 4 und § 127 des Wertpapierhandelsgesetzes an das ...

Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG)
Artikel 2 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586, 2655; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
Anlage JVKostG (zu § 4 Absatz 1) Kostenverzeichnis (vom 01.01.2024)
... 8b Abs. 2 Nr. 9 und 10 HGB oder nach § 114 Abs. 1 Satz 4, § 115 Abs. 1 Satz 4, § 116 Abs. 2 Satz 3 oder den §§ 117 oder 118 Abs. 4 Satz 4 WpHG selbst oder durch einen von ... € 1436 eines Zahlungs- oder Konzernzahlungsberichts nach § 116 Abs. 2 Satz 3 WpHG 55,00 € 1437 eines Berichts zur ...

Transparenzrichtlinie-Durchführungsverordnung (TranspRLDV)
V. v. 13.03.2008 BGBl. I S. 408; zuletzt geändert durch Artikel 24 Abs. 10 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693, 2446
§ 1 TranspRLDV Anwendungsbereich (vom 03.01.2018)
... 1, der §§ 41, 48, 49 und 50 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie der §§ 114 bis 117 des Wertpapierhandelsgesetzes.  ...

Wertpapierhandelsanzeigeverordnung (WpAV)
V. v. 13.12.2004 BGBl. I S. 3376; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 18 WpAV Art und Sprache der Veröffentlichung (vom 03.01.2018)
... der Bekanntmachung nach § 114 Absatz 1 Satz 2, § 115 Absatz 1 Satz 2 und § 116 Absatz 2 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes gelten die §§ 3a und 3b. Für die Informationen nach § 114 Absatz 2 ... sowie für die Zahlungs- oder Konzernzahlungsberichte gemäß § 116 des Wertpapierhandelsgesetzes gilt § ...
§ 19 WpAV Mitteilung der Veröffentlichung (vom 03.01.2018)
... an die Bundesanstalt nach § 114 Absatz 1 Satz 3, § 115 Absatz 1 Satz 3 und § 116 Absatz 2 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes gilt § ...
§ 20 WpAV Verfügbarkeit der Finanzberichte und Zahlungsberichte (vom 03.01.2018)
... 2 des Wertpapierhandelsgesetzes sowie die Zahlungs- oder Konzernzahlungsberichte gemäß § 116 des Wertpapierhandelsgesetzes und die Zahlungsberichte gemäß § 341s des Handelsgesetzbuchs müssen im ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 15.12.2008 BGBl. I S. 2748 i.V.m. 2009 I S. 470
Artikel 1 8. FinDAGKostVÄndV
... bis 2.500 5.4 Befreiung von den Anforderungen der §§ 37v bis 37y WpHG (§ 37z Abs. 4 Satz 1 WpHG) 500 bis 10.000". ...

Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 15.12.2017 BGBl. I S. 3960
Artikel 1 18. FinDAGKostVÄndV
... 2.500 5.6 Befreiung von den Anforderungen der §§ 114 bis 117 WpHG (§ 118 Absatz 4 Satz 1 WpHG) 500 bis 10.000". ...

Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz
G. v. 05.04.2011 BGBl. I S. 538; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
Artikel 1 AnlSVG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... oder 12. entgegen § 37v Absatz 1 Satz 1, § 37w Absatz 1 Satz 1 oder § 37x Absatz 1 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 37y, einen Jahresfinanzbericht, einen ...

Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 11 DiRUG Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
... 8b Abs. 2 Nr. 9 und 10 HGB oder nach § 114 Abs. 1 Satz 4, § 115 Abs. 1 Satz 4, § 116 Abs. 2 Satz 3 oder den §§ 117 oder 118 Abs. 4 Satz 4 WpHG selbst oder durch einen ... € 1436 eines Zahlungs- oder Konzernzahlungsberichts nach § 116 Abs. 2 Satz 3 WpHG 55,00 € 1437 eines Berichts zur ...
Artikel 14 DiRUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... führende Stelle zur Einstellung in das Unternehmensregister" ersetzt. 7. § 116 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 werden die Wörter „dem ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes
G. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1375
Artikel 1 ProspRLUGuaÄndG Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
... Zurverfügungstellen der Bundesanstalt nach § 37v Absatz 1, § 37w Absatz 1, § 37x Absatz 1, § 37y oder § 37z des Wertpapierhandelsgesetzes, jeweils auch in Verbindung mit ...
Artikel 2 ProspRLUGuaÄndG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
...  8. § 37z Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die §§ 37v bis 37y sind nicht anzuwenden auf Unternehmen, die ausschließlich 1. zum Handel ...

Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2029, 2017 I 558
Artikel 1 TranspRLÄndRLUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... Halbjahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung". l) Die Angabe zu § 37x wird wie folgt gefasst: „§ 37x Zahlungsbericht; ... l) Die Angabe zu § 37x wird wie folgt gefasst: „§ 37x Zahlungsbericht; Verordnungsermächtigung". m) Nach der Angabe zu § 40b ... durch einen Abschlussprüfer Absatz 5 entsprechend." 27. § 37x wird wie folgt gefasst: „§ 37x Zahlungsbericht; ... 5 entsprechend." 27. § 37x wird wie folgt gefasst: „§ 37x Zahlungsbericht; Verordnungsermächtigung (1) Ein Unternehmen, das als ... a) Im Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 37v bis § 37x " durch die Wörter „die §§ 37v und 37w" ersetzt. b) In ... a) In Absatz 1 Satz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe „§§ 37v bis 37y" durch die Angabe „§§ 37v, 37w und 37y" ersetzt. b) ... 4 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird die Angabe „§§ 37v bis 37y" durch die Angabe „§§ 37v, 37w und 37y" und die Angabe ... 37v, 37w und 37y" und die Angabe „§ 37v Abs. 3, § 37w Abs. 6 oder § 37x Abs. 4" durch die Wörter „§ 37v Absatz 3 oder § 37w Absatz 6" ... 3 werden die Wörter „37v Abs. 1 Satz 1 und 2, § 37w Abs. 1 Satz 1 und 2 und § 37x Abs. 1 Satz 1 und 2" durch die Wörter „37v Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 37w ... Absatz 1 Satz 1 und 2" und die Angabe „§ 37v Abs. 3, § 37w Abs. 6 oder § 37x Abs. 4" durch die Wörter „§ 37v Absatz 3 oder § 37w Absatz 6" ... aufgehoben. ggg) Buchstabe p wird wie folgt gefasst: „p) § 37x Absatz 2 Satz 2, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 37x Absatz 4 Nummer 2, ... § 37x Absatz 2 Satz 2, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 37x Absatz 4 Nummer 2, oder". dd) Nummer 5 wird wie folgt geändert:  ... ersetzt. bbb) Buchstabe i wird wie folgt gefasst: „i) § 37x Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 37x Absatz 4 Nummer ... „i) § 37x Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 37x Absatz 4 Nummer 1". ee) Nummer 6 wird aufgehoben. ff) Nach Nummer ... 1 Satz 2, § 30f Absatz 2, § 37v Absatz 1 Satz 3, § 37w Absatz 1 Satz 3, § 37x Absatz 2 Satz 2 oder § 37z Absatz 4 Satz 3 eine Information oder eine Bekanntmachung nicht ... mit § 37y, einen Jahresfinanzbericht, einen Halbjahresfinanzbericht oder entgegen § 37x Absatz 1 in Verbindung mit § 341w des Handelsgesetzbuchs einen Zahlungs- oder ... 26. November 2015 geltenden Fassung sind ab dem 1. Januar 2016 anzuwenden. (2) § 37x in der ab dem 26. November 2015 geltenden Fassung ist erstmals auf Zahlungsberichte und ...
Artikel 11 TranspRLÄndRLUG Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
... sowie für die Zahlungs- oder Konzernzahlungsberichte gemäß § 37x des Wertpapierhandelsgesetzes gilt § 3b." 7. § 24 wird wie folgt ... Wertpapierhandelsgesetzes sowie die Zahlungs- oder Konzernzahlungsberichte gemäß § 37x des Wertpapierhandelsgesetzes und die Zahlungsberichte gemäß § 341s des ...
Artikel 14 TranspRLÄndRLUG Änderung der Transparenzrichtlinie-Durchführungsverordnung
... 1, der §§ 26a, 30a, 30b und 30e Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie der §§ 37v bis 37y des Wertpapierhandelsgesetzes." 2. § 2 wird wie folgt ...

Investmentänderungsgesetz
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 1 InvÄndG Änderung des Investmentgesetzes
...  (2) Die Offenlegung des Halbjahresberichts erfolgt nach Maßgabe des § 37x des Wertpapierhandelsgesetzes. Der Halbjahresbericht ist unverzüglich im elektronischen ...

OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (OGAW-IV-UmsG)
G. v. 22.06.2011 BGBl. I S. 1126
Artikel 1 OGAW-IV-UmsG Änderung des Investmentgesetzes
... wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „§ 37x des Wertpapierhandelsgesetzes" durch die Wörter „§ 37w des ...

Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 1 TUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... 37v Jahresfinanzbericht § 37w Halbjahresfinanzbericht § 37x Zwischenmitteilung der Geschäftsführung § 37y Konzernabschluss ... allgemein zugänglich bleiben muss und wann er zu löschen ist. § 37x Zwischenmitteilung der Geschäftsführung (1) Ein Unternehmen, das als ... einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, gelten § 37v bis § 37x mit der folgenden Maßgabe: 1. Der Jahresfinanzbericht hat auch den ... Rechnungslegungsstandards und Vorschriften aufzustellen. 3. Die Angaben nach § 37x Abs. 2 Satz 2 in der Zwischenmitteilung eines Mutterunternehmens haben sich auf das ... zu beziehen. § 37z Ausnahmen (1) Die §§ 37v bis 37y finden keine Anwendung auf Unternehmen, die ausschließlich zum Handel an einem ... Drittstaat, das als Inlandsemittent Wertpapiere begibt, von den Anforderungen der §§ 37v bis 37y, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 37v Abs. 3, § 37w Abs. 6 ... in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 37v Abs. 3, § 37w Abs. 6 oder § 37x Abs. 4, ausnehmen, soweit diese Emittenten gleichwertigen Regeln eines Drittstaates unterliegen ... sind jedoch in der in § 37v Abs. 1 Satz 1 und 2, § 37w Abs. 1 Satz 1 und 2 und § 37x Abs. 1 Satz 1 und 2, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 37v Abs. 3, ... in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 37v Abs. 3, § 37w Abs. 6 oder § 37x Abs. 4, geregelten Weise der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, zu ... in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 37w Abs. 6 Nr. 3, o) § 37x Abs. 1 Satz 3, auch in Verbindung mit § 37y, jeweils auch in Verbindung mit einer ... in Verbindung mit § 37y, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 37x Abs. 4 Nr. 2, oder p) § 37z Abs. 4 Satz 2". b) Nummer 5 wird ... § 37w Abs. 6 Nr. 2, jeweils auch in Verbindung mit § 37y, oder h) § 37x Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 37x Abs. 4 Nr. 1, jeweils auch ... h) § 37x Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 37x Abs. 4 Nr. 1, jeweils auch in Verbindung mit § 37y eine Veröffentlichung ... Abs. 1 Satz 2, § 30f Abs. 2, § 37v Abs. 1 Satz 3, § 37w Abs. 1 Satz 3 oder § 37x Abs. 1 Satz 3, jeweils auch in Verbindung mit § 37y, oder entgegen § 37z Abs. 4 Satz 3 ... „19. entgegen § 37v Abs. 1 Satz 1, § 37w Abs. 1 Satz 1 oder § 37x Abs. 1 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 37y, einen Jahresfinanzbericht ... oder 20. entgegen § 37v Abs. 1 Satz 4, § 37w Abs. 1 Satz 4 oder § 37x Abs. 1 Satz 4, jeweils auch in Verbindung mit § 37y, einen Jahresfinanzbericht ...
Artikel 2 TUG Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
... der Bekanntmachung nach § 37v Abs. 1 Satz 2, § 37w Abs. 1 Satz 2 und § 37x Abs. 1 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes gelten die §§ 3a und 3b. § ... an die Bundesanstalt nach § 37v Abs. 1 Satz 3, § 37w Abs. 1 Satz 3 und § 37x Abs. 1 Satz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes gilt § 3c. § 24 ...
Artikel 5 TUG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... Abs. 1, §§ 26a, 29a Abs. 2, §§ 30e, 30f Abs. 2, § 37v Abs. 1 bis § 37x Abs. 1, §§ 37y, 37z Abs. 4 und § 41 Abs. 4a des Wertpapierhandelsgesetzes, sofern ... Abs. 1, §§ 26a, 29a Abs. 2, §§ 30e, 30f Abs. 2, § 37v Abs. 1 bis § 37x Abs. 1, §§ 37y, 37z Abs. 4 und § 41 Abs. 4a des Wertpapierhandelsgesetzes an das ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 3 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (vom 22.07.2017)
...  § 115 Halbjahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung § 116 Zahlungsbericht; Verordnungsermächtigung § 117 Konzernabschluss  ... 118. Die §§ 37u, 37v, 37w und 37x werden die §§ 113 bis 116 . 119. § 37y wird § 117 und wie folgt geändert: a) In dem ... auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 115 Absatz 6 Nummer 3, m) § 116 Absatz 2 Satz 2 , auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 116 Absatz 4 Nummer 2 oder  ... 3, m) § 116 Absatz 2 Satz 2, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 116 Absatz 4 Nummer 2 oder n) § 118 Absatz 4 Satz 3 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, ... nach § 115 Absatz 6 Nummer 2, jeweils auch in Verbindung mit § 117, oder g) § 116 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 116 Absatz 4 Nummer 1 eine ... 117, oder g) § 116 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 116 Absatz 4 Nummer 1 eine Veröffentlichung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der ... 50 Absatz 1 Satz 2, § 51 Absatz 2, § 114 Absatz 1 Satz 3, § 115 Absatz 1 Satz 3, § 116 Absatz 2 Satz 2 oder § 118 Absatz 4 Satz 3 eine Information oder eine Bekanntmachung nicht oder nicht ... der Erklärung gemäß § 115 Absatz 2 Nummer 3 oder entgegen § 116 Absatz 2 Satz 3 einen Zahlungs- oder Konzernzahlungsbericht nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt oder ...
Artikel 24 2. FiMaNoG Folgeänderungen
... 1, der §§ 41, 48, 49 und 50 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie der §§ 114 bis 117 des Wertpapierhandelsgesetzes." 2. In § 2 Absatz 1 in dem Satzteil ... Zurverfügungstellen der Bundesanstalt nach § 114 Absatz 1, § 115 Absatz 1, § 116 Absatz 2 , § 117 oder § 118 des Wertpapierhandelsgesetzes, jeweils auch in Verbindung mit der ...