Änderung § 30i WpHG vom 27.07.2010

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 30i WpHG, alle Änderungen durch Artikel 1 WpMiVoG am 27. Juli 2010 und Änderungshistorie des WpHG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 30i WpHG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 27.07.2010 geltenden Fassung
§ 30i WpHG n.F. (neue Fassung)
in der am 27.07.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 21.07.2010 BGBl. I S. 945
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 30i (neu)


(Text neue Fassung)

§ 30i Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Inhaber von Netto-Leerverkaufspositionen *)


vorherige Änderung

 




---
*) Anm. d. Red.: tritt erst am 26. März 2012 in Kraft, siehe Artikel 1 Nr. 5 i.V.m. Artikel 2 Abs. 2 G. v. 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 945)

 (keine frühere Fassung vorhanden)



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed