Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz - WpHG)

neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2708; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 4110-4 Börsenvorschriften
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Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 2a Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
§ 3 Ausnahmen; Verordnungsermächtigung
§ 4 Wahl des Herkunftsstaates; Verordnungsermächtigung
§ 5 Veröffentlichung des Herkunftsstaates; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 2 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 6 Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
§ 7 Herausgabe von Kommunikationsdaten
§ 8 Übermittlung und Herausgabe marktbezogener Daten; Verordnungsermächtigung
§ 9 Verringerung und Einschränkung von Positionen oder offenen Forderungen
§ 10 Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, der Verordnung (EU) 2016/1011, der Verordnung (EU) 2019/2088, der Verordnung (EU) 2020/852 und der Verordnung (EU) 2020/1503
§ 11 Anzeige straftatbegründender Tatsachen
§ 12 Adressaten einer Maßnahme wegen möglichen Verstoßes gegen Artikel 14 oder 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
§ 13 Sofortiger Vollzug
§ 14 Befugnisse zur Sicherung des Finanzsystems
§ 14a Befugnisse zur Durchsetzung von Sanktionsmaßnahmen
§ 15 Produktintervention
§ 16 Wertpapierrat
§ 17 Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Inland
§ 18 Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland; Verordnungsermächtigung
§ 19 Zusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
§ 20 Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 21 Verschwiegenheitspflicht
§ 22 Meldepflichten
§ 23 Anzeige von Verdachtsfällen
§ 24 Verpflichtung des Insolvenzverwalters
§ 24a Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Marktmissbrauchsüberwachung
§ 25 Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 auf Waren und ausländische Zahlungsmittel
§ 26 Übermittlung von Insiderinformationen und von Eigengeschäften; Verordnungsermächtigung
§ 27 Aufzeichnungspflichten
§ 28 (aufgehoben)
Abschnitt 4 Ratingagenturen
§ 29 Zuständigkeit im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009
Abschnitt 5 OTC-Derivate und Transaktionsregister
§ 30 Überwachung des Clearings von OTC-Derivaten und Aufsicht über Transaktionsregister
§ 31 Verordnungsermächtigung zu den Mitteilungspflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
§ 32 Prüfung der Einhaltung bestimmter Pflichten der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 und der Verordnung (EU) Nr. 600/2014
Abschnitt 5a Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)
§ 32a Zuständigkeit im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1238
Abschnitt 5b Schwarmfinanzierungsdienstleister
§ 32b Zuständigkeit der Bundesanstalt nach der Verordnung (EU) 2020/1503
§ 32c Haftung für Angaben im Anlagebasisinformationsblatt nach Artikel 23 der Verordnung (EU) 2020/1503
§ 32d Haftung für Angaben im Anlagebasisinformationsblatt auf Ebene der Plattform nach Artikel 24 der Verordnung (EU) 2020/1503
§ 32e Sonstige Regelungen hinsichtlich der Ansprüche nach den §§ 32c und 32d
§ 32f Überwachung und Prüfung der Pflichten nach der Verordnung (EU) 2020/1503; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 6 Mitteilung, Veröffentlichung und Übermittlung von Veränderungen des Stimmrechtsanteils an das Unternehmensregister
§ 33 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung
§ 34 Zurechnung von Stimmrechten
§ 35 Tochterunternehmenseigenschaft; Verordnungsermächtigung
§ 36 Nichtberücksichtigung von Stimmrechten
§ 37 Mitteilung durch Mutterunternehmen; Verordnungsermächtigung
§ 38 Mitteilungspflichten beim Halten von Instrumenten; Verordnungsermächtigung
§ 39 Mitteilungspflichten bei Zusammenrechnung; Verordnungsermächtigung
§ 40 Veröffentlichungspflichten des Emittenten und Übermittlung an das Unternehmensregister
§ 41 Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte und Übermittlung an das Unternehmensregister
§ 42 Nachweis mitgeteilter Beteiligungen
§ 43 Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen
§ 44 Rechtsverlust
§ 45 Richtlinien der Bundesanstalt
§ 46 Befreiungen; Verordnungsermächtigung
§ 47 Handelstage
Abschnitt 7 Notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren
§ 48 Pflichten der Emittenten gegenüber Wertpapierinhabern
§ 49 Veröffentlichung von Mitteilungen und Übermittlung im Wege der Datenfernübertragung
§ 50 Veröffentlichung zusätzlicher Angaben und Übermittlung an das Unternehmensregister; Verordnungsermächtigung
§ 51 Befreiung
§ 52 Ausschluss der Anfechtung
Abschnitt 8 Leerverkäufe und Geschäfte in Derivaten
§ 53 Überwachung von Leerverkäufen; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 9 Positionslimits und Positionsmanagementkontrollen bei Warenderivaten und Positionsmeldungen
§ 54 Positionslimits und Positionsmanagementkontrollen
§ 55 Positionslimits bei europaweit gehandelten Derivaten
§ 56 Anwendung von Positionslimits
§ 57 Positionsmeldungen; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 10 Organisationspflichten von Datenbereitstellungsdiensten
§ 58 Hinweisgeberverfahren
§ 59 Überwachung der Organisationspflichten
§ 60 Prüfung der Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung
§ 61 (aufgehoben)
§ 62 (aufgehoben)
Abschnitt 11 Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten
§ 63 Allgemeine Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung *)
§ 64 Besondere Verhaltensregeln bei der Erbringung von Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung; Verordnungsermächtigung *)
§ 64a Form der Kundenkommunikation
§ 65 Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über eine Vermögensanlage im Sinne des § 2a des Vermögensanlagengesetzes
§ 65a Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über Wertpapiere im Sinne des § 6 des Wertpapierprospektgesetzes
§ 65b Veräußerung nachrangiger berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten und relevanter Kapitalinstrumente an Privatkunden
§ 66 Ausnahmen für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge
§ 67 Kunden; Verordnungsermächtigung
§ 68 Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien; Verordnungsermächtigung
§ 69 Bearbeitung von Kundenaufträgen; Verordnungsermächtigung
§ 70 Zuwendungen und Gebühren; Verordnungsermächtigung
§ 71 Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen über ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen
§ 72 Betrieb eines multilateralen Handelssystems oder eines organisierten Handelssystems
§ 73 Aussetzung des Handels und Ausschluss von Finanzinstrumenten
§ 74 Besondere Anforderungen an multilaterale Handelssysteme
§ 75 Besondere Anforderungen an organisierte Handelssysteme
§ 76 KMU-Wachstumsmärkte; Verordnungsermächtigung *)
§ 77 Direkter elektronischer Zugang
§ 78 Handeln als General-Clearing-Mitglied
§ 79 Mitteilungspflicht von systematischen Internalisierern
§ 80 Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung
§ 81 Geschäftsleiter
§ 82 Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen
§ 83 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
§ 84 Vermögensverwahrung und Finanzsicherheiten; Verordnungsermächtigung
§ 85 Anlagestrategieempfehlungen und Anlageempfehlungen; Verordnungsermächtigung
§ 86 Anzeigepflicht
§ 87 Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte, in der Finanzportfolioverwaltung oder als Compliance-Beauftragte; Verordnungsermächtigung
§ 88 Überwachung der Meldepflichten und Verhaltensregeln
§ 89 Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung
§ 90 Unternehmen, organisierte Märkte und multilaterale Handelssysteme mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 91 Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
§ 92 Werbung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen
§ 93 Register Unabhängiger Honorar-Anlageberater; Verordnungsermächtigung
§ 94 Bezeichnungen zur Unabhängigen Honorar-Anlageberatung
§ 95 Ausnahmen
§ 96 Strukturierte Einlagen
Abschnitt 12 Haftung für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen
§ 97 Schadenersatz wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen
§ 98 Schadenersatz wegen Veröffentlichung unwahrer Insiderinformationen
Abschnitt 13 Finanztermingeschäfte
§ 99 Ausschluss des Einwands nach § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 100 Verbotene Finanztermingeschäfte
Abschnitt 14 Schiedsvereinbarungen
§ 101 Schiedsvereinbarungen
Abschnitt 15 Märkte für Finanzinstrumente mit Sitz außerhalb der Europäischen Union
§ 102 Erlaubnis; Verordnungsermächtigung
§ 103 Versagung der Erlaubnis
§ 104 Aufhebung der Erlaubnis
§ 105 Untersagung
Abschnitt 16 Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten
Unterabschnitt 1 Überwachung von Unternehmensabschlüssen
§ 106 Prüfung von Unternehmensabschlüssen und -berichten
§ 107 Anordnung einer Prüfung der Rechnungslegung und Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt
§ 108 (aufgehoben)
§ 109 Ergebnis der Prüfung der Bundesanstalt
§ 109a Informationsaustausch, Befreiung von Verschwiegenheitspflichten
§ 110 Mitteilungen an andere Stellen
§ 111 Internationale Zusammenarbeit
§ 112 Widerspruchsverfahren
§ 113 Beschwerde
§ 113a Evaluierung
Unterabschnitt 2 Veröffentlichung und Übermittlung von Finanzberichten an das Unternehmensregister
§ 114 Jahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung
§ 115 Halbjahresfinanzbericht; Verordnungsermächtigung
§ 116 Zahlungsbericht; Verordnungsermächtigung
§ 117 Konzernabschluss
§ 118 Ausnahmen; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 17 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 119 Strafvorschriften
§ 119a Strafvorschriften
§ 120 Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung
§ 120a Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2019/1238
§ 120b Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2020/1503
§ 121 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 122 Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
§ 123 Bekanntmachung von Maßnahmen
§ 124 Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen Transparenzpflichten
§ 125 Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 596/2014, die Verordnung (EU) 2015/2365 und die Verordnung (EU) 2016/1011
§ 126 Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen Vorschriften der Abschnitte 9 bis 11 und gegen die Verordnung (EU) Nr. 600/2014
Abschnitt 18 Übergangsbestimmungen
§ 127 Erstmalige Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
§ 128 Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten zur Wahl des Herkunftsstaats
§ 129 (aufgehoben)
§ 130 Übergangsregelung für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Inhaber von Netto-Leerverkaufspositionen nach § 30i in der Fassung dieses Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481)
§ 131 Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a der bis zum 4. August 2009 gültigen Fassung dieses Gesetzes
§ 132 Anwendungsbestimmung für das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
§ 133 Anwendungsbestimmung für § 34 der bis zum 2. Januar 2018 gültigen Fassung dieses Gesetzes
§ 134 Anwendungsbestimmung für das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
§ 135 Übergangsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014
§ 136 Übergangsregelung zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
§ 137 Übergangsvorschrift für Verstöße gegen die §§ 38 und 39 in der bis zum Ablauf des 1. Juli 2016 geltenden Fassung dieses Gesetzes
§ 138 Übergangsvorschrift zur Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente
§ 139 Übergangsvorschriften zum Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
§ 140 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
§ 141 Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
§ 142 Übergangsvorschriften für das Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz
§ 143 Übergangsvorschrift zum Zukunftsfinanzierungsgesetz


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