Zitierungen von § 52 WpHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 WpHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte
G. v. 21.07.2010 BGBl. I S. 945; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
Artikel 1 WpMiVoG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... 4a Befugnisse zur Sicherung des Finanzsystems". b) Nach der Angabe zu § 30g werden die folgenden Angaben eingefügt: „Abschnitt 5b Leerverkäufe ... „§ 14, § 20a, § 30h oder § 30j" ersetzt. 5. Nach § 30g wird folgender Abschnitt 5b eingefügt: „Abschnitt 5b Leerverkäufe und ...

Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 1 TUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... an das Unternehmensregister § 30f Befreiung § 30g Ausschluss der Anfechtung". l) Die Angabe zur Überschrift des Abschnitts 11 ... Drittstaates und die Freistellung von Emittenten nach Absatz 1 zu erlassen. § 30g Ausschluss der Anfechtung Die Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses kann nicht ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 1 2. FiMaNoG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
...  c) Nach der Angabe zu § 51 wird folgende Angabe angefügt: „ § 52 Übergangsvorschrift für Verstöße gegen die §§ 38, 39". ... die Angabe „§ 1 Absatz 3" ersetzt. 12. Nach § 51 wird folgender § 52 angefügt: „§ 52 Übergangsvorschrift für Verstöße ... ersetzt. 12. Nach § 51 wird folgender § 52 angefügt: „ § 52 Übergangsvorschrift für Verstöße gegen die §§ 38, 39  ...
Artikel 3 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (vom 22.07.2017)
... das Unternehmensregister; Verordnungsermächtigung § 51 Befreiung § 52 Ausschluss der Anfechtung Abschnitt 8 Leerverkäufe und Geschäfte in ... Angabe „Nr." durch das Wort „Nummer" ersetzt. 54. § 30g wird § 52 . 55. Abschnitt 5b wird Abschnitt 8. 56. § 30h wird § 53 und wie ... 145a. Der bisherige § 51 wird § 136. 146. Der bisherige § 52 wird § 137 und die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 137 ...


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